15% Zuschuss vom Staat
Wir arbeiten mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes zusammen, sodass wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen können.
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Gefördert werden alle Maßnahmen die zur energetischen Verbesserung Ihres Hauses führen, wie beispielsweise der Austausch von Haustüren, Fenstern und Isolierglasscheiben.
Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 300€ inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).
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Was kostet Sie unser Service?
Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, berechnen wir Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6%
zzgl. Mehrwertsteuer. Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.
Berechnungsbeispiel:
Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12500€ inkl. MwSt.
Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1875€.
Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 6% zzgl. MwSt das entspricht 892,50€.
Davon erhalten Sie 50% (446,25€) wieder zurück.
Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300€ zzgl. MwSt.
(diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).
Wer unsere Produkte bei sich einbaut, wird mit 15% der Kosten vom Staat belohnt. Sprechen Sie uns an und wir vermitteln für Sie die Formalitäten.
Hinweis: Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist nicht vom Förderstopp betroffen, sondern läuft ganz normal weiter.
Lediglich die Förderkredite wurden gestoppt.