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15% Zuschuss vom Staat

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Renovierungszuschuss 15% BEG_Button_wessler

Wir arbeiten mit einem gelisteten Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes zusammen, sodass wir für Sie einen direkten Investitionszuschuss von 15% im Rahmen der staatlichen Einzelbaumaßnahmenförderung beantragen können.

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Gefördert werden alle Maßnahmen die zur energetischen Verbesserung Ihres Hauses führen, wie beispielsweise der Austausch von Haustüren, Fenstern und Isolierglasscheiben.

Wichtig für Ihre Planung: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe sowie vor Ausführung der Arbeiten gestellt werden und der Auftragswert muss über 300€ inkl. MwSt. liegen. Ebenfalls muss das zu renovierende Haus vor über 5 Jahren erbaut worden sein (ab Antragserstellung).

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Was kostet Sie unser Service?

Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazu gehörigen Planungsarbeiten sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeitintensiv ausfallen, berechnen wir Ihnen als Bearbeitungsgebühr 6%
zzgl. Mehrwertsteuer. Von dieser Gebühr bekommen Sie vom BAFA jedoch die Hälfte nach Auftragsausführung wieder erstattet.

Einsparungen berechnen

Berechnungsbeispiel:

Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12500€ inkl. MwSt.

Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1875€.
Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 6% zzgl. MwSt das entspricht 892,50€.

Davon erhalten Sie 50% (446,25€) wieder zurück.

Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300€ zzgl. MwSt.
(diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungsfähig).

Wer unsere Produkte bei sich einbaut, wird mit 15% der Kosten vom Staat belohnt. Sprechen Sie uns an und wir vermitteln für Sie die Formalitäten.

Hinweis: Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist nicht vom Förderstopp betroffen, sondern läuft ganz normal weiter.

Lediglich die Förderkredite wurden gestoppt.

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